Augentropfen Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt
DiLiClean GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
dew Tier Augentropfen
Überarbeitet am: 24.09.2026
Materialnummer: DRKO392
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
dew Tier Augentropfen
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Augenspülung für Haustiere
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname:
Straße:
Ort:
E-Mail:
Internet:
1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
DiLiClean GmbH
Georg Hagen Str. 1
D-95466 Weidenberg
info@diliclean.de
www.diliclean.de
+49 171 5111 589
(Mo-Fr. 9-17 Uhr)
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2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente
Hinweis zur Kennzeichnung
Kennzeichnungselemente: keine.
2.3. Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Relevante Bestandteile
keine/keiner (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH))
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und 1 Glas Wasser nachtrinken.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
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Druckdatum: 25.09.2026
Revisions-Nr.: 1.00
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Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Zusätzliche Hinweise
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Allgemeine Hinweise
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter
Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht
essen, trinken, rauchen, schnupfen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Lagerklasse nach TRGS 510:
Behälter dicht geschlossen halten.
12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen
sind)
7.3. Spezifische Endanwendungen
Geruchsneutralisierer für Haustiergerüche
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen
inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in
Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen,
die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem
Handschuhhersteller abzuklären.
Körperschutz
Benutzung von Schutzkleidung.
Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
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9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand:
Farbe:
Geruch:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedepunkt oder Siedebeginn und
Siedebereich:
Entzündbarkeit:
Flüssig
klar , transparent
Leichter Geruch, ähnlich wie bei Bleichmittel
0 °C
100 °C
nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
Flammpunkt:
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
pH-Wert:
Kinematische Viskosität:
Wasserlöslichkeit:
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient
n-Oktanol/Wasser:
Dampfdruck:
Dichte:
Relative Dampfdichte:
Partikeleigenschaften:
9.2. Sonstige Angaben
Angaben über physikalische Gefahrenklassen
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
6,2-6,7
nicht bestimmt
leicht löslich
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht anwendbar
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Explosionsgefahren
Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich.
Oxidierende Eigenschaften
Das Produkt ist nicht: brandfördernd.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
keine
10.5. Unverträgliche Materialien
Es liegen keine Informationen vor.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ATEmix berechnet
ATE (oral) > 2000 mg/kg; ATE (dermal) > 2000 mg/kg; ATE (inhalativ Dampf) > 20 mg/l; ATE (inhalativ
Staub/Nebel) > 5 mg/l
Reiz- und Ätzwirkung
Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Keimzellmutagenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
11.2. Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sonstige Angaben
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
Weitere Hinweise
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt
werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer:
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer:
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer:
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
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Druckdatum: 25.09.2026
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14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer:
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
UMWELTGEFÄHRDEND:
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur SEVESO III-Richtlinie
2012/18/EU:
Zusätzliche Hinweise
Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien [Detergenzien-Verordnung].
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse:
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung- - nicht wassergefährdend
D - Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
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Überarbeitet am: 24.09.2026
Materialnummer: DRKO392
Abkürzungen und Akronyme
CLP: Classification, labelling and Packaging
REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals
GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals
UN: United Nations
EG/EWG: Europäische Gemeinschaft/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EU: Europäische Union
CAS: Chemical Abstracts Service
DNEL: Derived No Effect Level
DMEL: Derived Minimal Effect Level
PNEC: Predicted No Effect Concentration
ATE: Acute toxicity estimate
LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
LL50: Lethal loading, 50%
EL50: Effect loading, 50%
EC50: Effective Concentration 50%
ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate
NOEC: No Observed Effect Concentration
BCF: Bio-concentration factor
PBT: persistent, bioaccumulative, toxic
vPvB: very persistent, very bioaccumulative
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail
ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways
(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation
intérieures)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
EmS: Emergency Schedules
MFAG: Medical First Aid Guide
IATA: International Air Transport Association
DGR: Dangerous Goods Regulations
ICAO: International Civil Aviation Organization
TI: Technical Instructions
MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships
IBC: Intermediate Bulk Container
SVHC: Substance of Very High Concern
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Weitere Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und
Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
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(Die Daten der relevanten Bestandteile wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
D - de
Druckdatum: 25.09.2026
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